Tempo 30 in der Stadt
Das Vorbehaltsnetz und der Lärmaktionsplan geben Geschwindigkeiten vor
2019 stehen Veränderungen am Straßennetz der Stadt Konstanz an. In einigen Bereichen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt.
Zum einen sollen die Maßnahmen des Lärmaktionsplanes umgesetzt werden. Dazu steht noch die Genehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg aus. Dies betrifft Geschwindigkeitsreduzierungen auf dem Altstadtring, der Radolfzeller Straße in der Wollmatinger Ortsmitte, der Mainaustraße in der Allmannsdorfer Ortsmitte sowie nachts in einem Abschnitt der Reichenaustraße in Petershausen.
Zum anderen wurde das Vorbehaltsnetz der Stadt Konstanz aktualisiert. Die Vorbehaltsstraßen verbinden die Stadtteile untereinander sowie die Stadt mit ihren Nachbargemeinden. Zusammen bilden sie das Grundgerüst des Straßennetzes der Stadt Konstanz, das die Leistungsfähigkeit sicherstellen soll. Im Allgemeinen liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf diesen Straßen bei 50 km/h.
Die letzte Aktualisierung des Vorbehaltsnetzes fand 1992 statt. Seither hat sich viel getan im Konstanzer Straßennetz: Es wurden zusätzliche Straßen gebaut, andere Straßen wurden für den Verkehr gesperrt. Aus diesen Gründen war es an der Zeit, das Straßennetz der Stadt Konstanz neu zu bewerten.
Im Technischen und Umweltausschuss am 29. Januar 2019 wurde das neue Vorbehaltsnetz der Stadt Konstanz beschlossen. Einige Straßen wurden aus dem Vorbehaltsnetz entfernt. Dies bedeutet nicht automatisch eine Geschwindigkeitsreduzierung. Es besteht aber die Möglichkeit, unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben, Tempo-30-Zonen auszuweisen. Einige Straßenabschnitte, die aus dem Vorbehaltsnetz genommen wurden, sind bereits geschwindigkeitsreduziert wie z.B. die Fahrradstraße in Petershausen. Reduzierungen in andere Straßen, wie beispielsweise in der Kindlebildstraße, können ohne Umgestaltung realisiert werden. In einigen Straßen sind gestalterische Maßnahmen wie Markierungen oder Einbauelemente durchzuführen, bevor die jeweilige Straße als Tempo-30-Zone ausgewiesen wird. Ein Beispiel hierfür ist die Friedrichstraße. Hier könnte es nach aktueller Planung noch 2019 neue Regelungen geben.
In der Schwaketen- und Eichhornstraße wird über Provisorien möglichst bald Tempo 30 realisiert, bevor dann im Nachgang Umbaumaßnahmen anstehen. Auf anderen Straßen bleibt wie gehabt Tempo 50, weil sie zum Beispiel im Gewerbegebiet liegen. Alle Straßenabschnitte sind in der Sitzungsvorlage zum Technischen und Umweltausschuss vom 29. Januar detailliert aufgeführt. Diese ist online im Bürgerportal für Gremienarbeit auf konstanz.de einsehbar – Stichwortsuche „Vorbehaltsnetz“.