Termine bei städtischen Ämtern
Schrittweise Öffnung der Verwaltung
Seit dem 4. Mai sind Besuche bei der Verwaltung nach vorheriger Terminvereinbarung wieder möglich. Die Stadtverwaltung nimmt ihren Präsenzbetrieb stufenweise wieder auf. Das bedeutet aber auch: Für den allgemeinen Publikumsverkehr bleiben die städtischen Gebäude vorerst noch geschlossen.
Durch die schrittweise Wiedereröffnung der Verwaltung sollen auch weiterhin Kontakte unter den Beschäftigten sowie zwischen den Beschäftigten und BürgerInnen möglichst eingeschränkt bleiben. Wer einen Termin vereinbart hat, wird am Eingang abgeholt und nach dem Termin auch wieder dorthin zurück begleitet.
Maskenpflicht in Verwaltungsgebäuden
In den Verwaltungsgebäuden besteht eine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenschutzmaske. Darauf wird bereits bei der Terminvereinbarung hingewiesen werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre eigene Maske mitzubringen. Für Notfälle werden Masken für BesucherInnen bereitgehalten. Während des Termins darf die Maske nur abgenommen werden, wenn eine Plexiglasscheibe zwischen den Personen angebracht ist oder wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Wer Erkältungs- oder gar konkrete Corona-Symptome hat, wird gebeten vereinbarte Termine abzusagen. In diesem Fall ist der Zutritt zu den Gebäuden nicht gestattet. Außerdem ist auf entsprechenden Abstand zu achten. Aufzüge mit einer Länge und Breite von weniger als 1,5 Meter dürfen grundsätzlich nur einzeln benutzt werden. In den größeren Aufzügen dürfen sich maximal zwei Personen gleichzeitig befinden. In den Eingangsbereichen sind Desinfektionsmittelspender zu finden und die Reinigungskräfte werden Kontaktflächen verstärkt reinigen.