Vertrag für Mainau-Ruhewald ist unterzeichnet
Einweihung und Inbetriebnahme im September
Die Modalitäten zur Errichtung des Ruhewaldes auf der Insel Mainau sind vertraglich fixiert. Die drei Vertragsparteien, die Mainau GmbH vertreten durch Björn Graf Bernadotte, die eigens dafür gegründete Gesellschaft Mainau Ruhewald GmbH vertreten durch Geschäftsführerin Sabine Neufang und den Leiter der Technischen Betriebe Konstanz, Herbert Munjak haben am 31. Juli 2019 die entsprechende Vereinbarung unterschrieben. Die offizielle Einweihung ist für den 15. September 2019 geplant. Die Inbetriebnahme ist in der zweiten Septemberhälfte vorgesehen.
Zur Errichtung des Naturfriedhofes bekommt die Stadt Konstanz von der Mainau GmbH als Eigentümerin eine Waldfläche zur Verfügung gestellt. Für die Baumbestattungen stehen hier rund 8,8 Hektar zur Verfügung. Eine Erweiterung der Belegungsfläche ist bei Bedarf möglich.
Der Wald gliedert sich unmittelbar an den Ortsteilfriedhof von Litzelstetten in nord-östlicher Richtung zur Insel Mainau an. So verbindet sich der bestehende „Waldfriedhof Litzelstetten“ mit dem Mainau Ruhewald. Für den Übergang in den Bestattungswald steht den Besuchern die bereits vorhandene Infrastruktur des Waldfriedhofs Litzelstetten zur Verfügung, von der Bushaltestellte, über den Parkplatz bis hin zu den Toiletten und der Trauerhalle.
Betrieben wird der Mainau Ruhewald von der „Mainau Ruhewald GmbH“. Sie sorgt für eine gute Begehbarkeit der Waldfläche, pflegt und unterhält den Bestattungswald und kümmert sich um alle Beisetzungsaufgaben. Die Stadt widmet die Waldfläche hierfür als Friedhof um und nimmt die rechtliche Trägerschaft für den Ruhewald wahr. Zu den Aufgaben der Stadt gehören dabei vorwiegend Verwaltungsaufgaben, wie z. B. das Führen des Bestattungsregisters, die Gebührenabrechnung und die Bestattungsorganisation.
So soll der Ruhewald aussehen
Es handelt sich um einen Laubmischwald, in dem die Bäume überwiegend freigestellt von Unterholz stehen. Belegte Gräber werden mit Tafeln gekennzeichnet, auf denen die Namen der Verstorbenen sowie die gewünschten Daten wie zum Beispiel Geburts- und der Todestag eingraviert werden können. Im Ruhewald dürfen nur biologisch abbaubare Urnen bestattet werden. Der Mainau Ruhewald bleibt in seinem Erscheinungsbild weitestgehend naturbelassen. Grabschmuck und Pflegeeingriffe durch die Nutzungsberechtigten sind unzulässig.
Einen Grabbaum erwerben
Nutzungsrechte für Urnengrabstellen können an sogenannten Familienbäumen und Gemeinschaftsbäumen erworben werden. Bei einem Familienbaum stehen bis zu sechs Urnengrabstellen zur Verfügung, die zur Nutzung innerhalb eines Verwandten- und Freundeskreises bestimmt sind. . Bei einem Gemeinschaftsbaum werden die Grabstellen einzeln an unterschiedliche Nutzungsberechtigte vergeben. Das Nutzungsrecht an der Grabstelle umfasst 30 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. Nutzungsrechte können bereits zu Lebzeiten erworben werden. Die Beigesetzten müssen nicht EinwohnerInnen der Gemeinde gewesen sein.
Anfallende Gebühren
Sowohl für die Einzelplätze an Gemeinschaftsbäumen, als auch für die Familienbäume staffeln sich die Grabnutzungsgebühren nach gewählten Baumkategorien, wobei die einzelnen Kategorien in erster Linie nach der Baumart, dem Habitus, dem Standort und der Zugänglichkeit unterschieden werden. Neben den Grabnutzungsgebühren fallen
für die Auswahl der Grabstätte, die Urnenbeistellung, das Herstellen des Grabplatzes mit der Beisetzung, die Namensbeschilderung und die Verwaltung eine Einzelgebühr in Höhe von insgesamt 515,62 Euro an.