Was schafft die Kläranlage?

Diese Dinge dürfen nicht über die Toilette entsorgt werden

Die Konstanzer Kläranlage

Außer Toilettenpapier dürfen keine Hygieneartikel über die Toilette entsorgt werden. Dazu gehören feuchtes Toilettenpapier, Küchentücher und Taschentücher. Landen diese in der Toilette, kann das Verstopfungen in der Kläranlage verursachen, da sie reißfester sind als Toilettenpapier. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Ausfall der Pumpen auf der Kläranlage kommen.

Gerade in Zeiten von Corona ist dies unbedingt zu vermeiden, da es auch ohne Zwischenfälle eine Herausforderung darstellt, diese kritische Infrastruktur mit weniger Personal aufrecht zu erhalten. Alternative Toilettenpapierartikel dürfen nur über den Restmüll entsorgt werden. Außerdem dürfen auch keine Medikamente die Toilette runtergespült werden. Sie lassen sich nur schwer aus dem Abwasser wieder herausfiltern und werden so zu einer Belastung für Mensch und Umwelt. Auch hier ist die Restmülltonne der richtige Entsorgungsweg. Auch Essensreste und Speiseöl, wie Frittierfett, gehören nicht über die Toilette entsorgt. Zum einen wird dadurch die Verbreitung von Ratten gefördert, die von Speiseresten in den Kanälen angezogen werden, und zum anderen führen Fettablagerungen an den Kanalinnenwänden langfristig zu Verstopfungen.

(Erstellt am 14. April 2020 16:47 Uhr / geändert am 14. April 2020 16:49 Uhr)