Weg frei für 80 neue Wohneinheiten
Ausschuss beschließt Bebauungsplan zum Marienweg
Mit dem Neubaugebiet am Marienweg in Litzelstetten kann ein weiterer Baustein des Handlungsprogramms Wohnen umgesetzt werden. Am 21. Januar fasste der Technische und Umweltausschuss den Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Insgesamt sollen auf dem rund 1,5 Hektar großen Areal zwischen Martin-Schleyer-Straße, Zum Purren und Marienweg zwölf Häuser mit insgesamt etwa 80 Wohneinheiten gebaut werden.
Das Fundament für die Entwicklung legte die Stadt im Juli 2015 mit dem Erwerb von 60 Prozent der Grundstücksanteile entsprechend des Grunderwerbsmodells. Mit dem Verkauf der Flächen an die WOBAK kann die Stadt das Wohnungsangebot analog des Handlungsprogramms Wohnen weiter ausbauen. Ein Grundstück für ein Mehrfamilienhaus wird für ein Baugruppenprojekt angeboten werden.
Der nun verabschiedete Bebauungsplanentwurf wurde auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses von 2017 erarbeitet. Eine Herausforderung für die Planer: die Integration der Häuser in die steile Hanglage im westlichen Bereich. Die Erschließung musste angepasst werden. Vor Durchführung des Wettbewerbes wurde aufgrund der ausgeprägten Hangsituation zudem ein Baugrund- und Gründungsgutachten erarbeitet. Eine gezielte Untersuchung wird aufgrund der Untergrundverhältnisse empfohlen.
Durch die Anordnung der Häuser und die externe Erschließung der Tiefgaragen soll ein städtebaulich stimmiges und weitgehend autofreies Quartier entstehen. Die 12 Häuser reihen sich um eine Grünfläche und werden durch einen verkehrsberuhigten Bereich erschlossen. Bewohnerparkplätze werden in der Tiefgarage geschaffen. Hinzu kommen acht Besucherstellplätze im Außenbereich – fünf davon bei der Einfahrt in das Wohngebiet, weitere drei an der Martin-Schleyer-Straße.
Ein Teil der Grundstücke wird entsprechend dem Grunderwerbsmodell den bisherigen Eigentümern zugeteilt. Wesentliche Änderung gegenüber dem Stand zur frühzeitigen Beteiligung ist, dass die neue Straße durch das Gebiet nicht mehr an den Marienweg anschließt, sondern einen Platzbereich bildet, der den Bewohnern des Neubaugebietes als Aufenthaltsbereich zur Verfügung steht und den Ver- und Entsorgungsfahrzeugen als Wendemöglichkeit dient. Die Fußwegeverbindung zum Marienweg erfolgt über eine Treppe.
Die Tiefgarage unter den Gebäuden entlang der Martin-Schleyer-Straße wird von Süden her, in Bereich der Zufahrt zum Quartier erschlossen. Die Tiefgaragen der fünf Gebäude im Binnenbereich werden über Zufahrten aus der Buswendeschleife erschlossen. Eine Alternative, die gänzlich auf Tunnel für die Tiefgaragen der drei Gebäude westlich der Grünanlage und für das Grundstück nördlich der Platzfläche verzichtet, ist aufgrund der Topografie und aus Platzgründen nicht möglich. Zusammen mit der technischen Hangsicherung im Bereich der bestehenden Buswendeschleife ist die Planung wesentlicher Teil des Wettbewerbsergebnisses und sichert sowohl die Zahl der Wohnungen als auch die städtebauliche Qualität. Es werden kaum versiegelte Flächen für Stellplätze oder Zufahrten nötig – lediglich die der Wohngebäude. So hat das Gebiet einen großen Grünflächenanteil.
Die Erschließungsfläche konnte weiter reduziert werden: Der ehemals nach Norden vorgesehene Straßenstich wurde auf das notwendige Maß gekürzt. Das Ziel des Quartiersentwurfs, eine möglichst autofreie Abfolge von Straßen- und Platzflächen mit Aufenthaltsqualität zu schaffen, wird dadurch unterstützt. Im Bereich der Zufahrt von der Martin-Schleyer-Straße wurde die Straßenfläche den Anforderungen des Verkehrs angepasst.
Umweltanalyse und Energiekonzept
Die Belange des Umwelt- und Artenschutzes wurden im Rahmen der erarbeiteten Umweltanalyse sorgfältig geprüft und abgewogen. Entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der Eingriffe werden ergriffen. Die Folgen des Verkehrslärms an der Martin-Schleyer-Straße und an den Ein- und Ausfahrten der Tiefgaragen wurden detailliert untersucht. Hier sind Maßnahmen zum Schallschutz notwendig, aber von Lärmschutzwänden wird aus städtebaulichen Gründen abgesehen. Das Energiekonzept zielt auf eine klimaneutrale Energieversorgung gemäß den städtischen Klimaschutzzielen ab.
Der Satzungsbeschluss soll voraussichtlich Ende 2021 erfolgen. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umlegung die Neuordnung der Grundstücke regeln. Die Erschließung ist voraussichtlich ab Ende 2022 möglich.