Willkommen zu Hause in Konstanz

Wohnsitz kann nun elektronisch angemeldet werden

Umzugssitzution im beladenem Transporter, Frau mit Handy in der Handy
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands kann der neue Wohnsitz in Konstanz nun auchdigital angemeldet werden. (Foto: Senatskanzlei / C. O. Bruch)

Wer gerade umgezogen ist, muss im nächsten Schritt den neuen Wohnsitz offiziell anmelden. Das muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem Umzug geschehen. Deutsche Staatsangehörige sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können sich – wenn sie innerhalb von Deutschland umgezogen sind – direkt von zu Hause oder unterwegs rein digital ummelden. Der Besuch im Bürgerbüro an der Laube entfällt somit für die Anmeldung oder Ummeldung komplett. Die Änderung der Adressdaten im Melderegister und auch die Aktualisierung des Personalausweises und des Reisepasses ist ab sofort digital über die Seite wohnsitzanmeldung.de möglich.
 
Der Dienst kann mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, der eID-Karte und einem behördlichen Nutzerkonto oder einer BundID genutzt werden. Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone. Nach der Authentifizierung mit der „AusweisApp“ können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden.
 
Wer zur Miete wohnt, lädt zudem die Wohnungsgeberbestätigung hoch, bevor der Antrag abgesendet wird. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die zuständige Meldebehörde steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Nutzerinnen und Nutzer können außerdem die Adressdaten auf dem Chip ihres Personalausweises selbstständig über den Online-Dienst und die „AusweisApp“ aktualisieren.
 
Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis sowie einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung jeweils eigenständig angebracht. Hierfür ist es wichtig, dass der neue Briefkasten entsprechend mit dem Namen beschriftet ist, damit die Post zugestellt werden kann.
 
Aktuell ist der Online-Dienst für die Anmeldung des alleinigen Wohnsitzes bzw. Hauptwohnsitzes möglich. Nebenwohnsitze können hierüber nicht neu angemeldet werden. Bereits bestehende Nebenwohnsitze können im Online-Prozess einer Ummeldung aber beibehalten werden.
 
Die Elektronische Wohnsitzanmeldung hat die Freie und Hansestadt Hamburg als ein Teilprojekt der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA) entwickelt. Auf dem EfA-Prinzip basiert ein bundesweites Kooperationsmodell, das die Zuständigkeiten für Hunderte von Online-Diensten regelt. Jedes Land verantwortet dabei einen bestimmten Bereich und stellt seine Services den anderen Bundesländern zur Verfügung.
 
Hier findet sich ein YouTube-Video mit Informationen zur elektronischen Wohnsitzanmeldung.

(Erstellt am 20. September 2024 15:42 Uhr / geändert am 04. Oktober 2024 10:54 Uhr)