800 qm Ladengrenze und verpflichtender Mundschutz
OB Burchardt wirbt beim Land um Anpassung
In einem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat Oberbürgermeister Uli Burchardt am 20.04.2020 begrüßt, dass das Land Baden-Württemberg mit seiner 5. Corona-Verordnung nun auch für die Innenstädte erste Schritte zurück zur Normalität ermöglicht, indem den kleineren Läden gestattet wird, wieder zu öffnen. Gleichzeitig äußerte der Konstanzer Oberbürgermeister auch seine Sorgen bezüglich der konkreten Handhabung der Verordnung: „Es ist sowohl Bürgern wie auch Händlern nicht vermittelbar, warum die Reduzierung von vorhandener Ladenfläche nicht zulässig sein soll. Konkret heißt das zum Beispiel in Konstanz: Lago-Center geöffnet, Karstadt in der Innenstadt geschlossen.“, so OB Burchardt.
Für die Bekämpfung des Coronavirus sei die Akzeptanz der Maßnahmen seitens der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung. Die 800m²-Grenze sollte deshalb anders gehandhabt werden: Wenn 800 m² eine infektiologisch sinnvolle Größe sei, dann müsste auch jedem Händler erlaubt sein, bis zu dieser Größe zu öffnen. „Das entscheidende Kriterium“, so OB Burchardt, „sollte also nicht die Größe des Ladens in der Vergangenheit sein, vielmehr sollten es die Qualität und Konsequenz der Hygiene-Maßnahmen in der Gegenwart und Zukunft sein. Ich will eindringlich dafür werben, die Verordnung zeitnah in diesem Sinne anzupassen. Gleichzeitig möchte ich ebenso eindringlich dafür werben, für den Aufenthalt in allen Geschäften, auf den Verkehrsflächen in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Nahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz nicht nur zu empfehlen, sondern vorzuschreiben. Ich denke, wir sollten trotz der sukzessiven Öffnung des öffentlichen Lebens nicht nachlassen, dem Gedanken der Prävention höchste Aufmerksamkeit zu schenken.“