Denkmalschutz bewahrt das bauliche Erbe für die Zukunft
Das sind wir: Die Stadtverwaltung Konstanz stellt sich vor
Frank Mienhardt, der Leiter der städtischen Denkmalpflege, und sein Team beraten Bauherren, wie sie historische Bausubstanz dauerhaft erhalten und an heutige Lebensbedürfnisse anpassen können.
Nicht nur die Lage am See macht Konstanz so attraktiv. Auch die Altstadt mit ihrem ungewöhnlich dichten und einzigartigen mittelalterlichen Baubestand ist ein Besuchermagnet. Rund 1.300 Einträge zählt die Konstanzer Denkmalliste, die vom römischen Kastell beim Münster bis hin zur Geschwister-Scholl-Schule in Wollmatingen reicht. „Aber es sind eigentlich noch viel mehr Objekte, da zum Beispiel die Sierenmoossiedlung als ein Objekt gezählt wird, sie aber dutzende Häuser umfasst“, erklärt Frank Mienhardt. Seit 2005 leitet er die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Konstanz, die als Abteilung im Baurechts- und Denkmalamt eingegliedert ist. Zuvor hatte Mienhardt an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Architektur studiert und anschließend ein Denkmalpflegeaufbaustudium an der Universität Bamberg absolviert. Nach einer freiberuflichen Phase in der Bauaufnahme wurde Mienhardt 1998 Denkmalpfleger und Sanierungsplaner bei der Stadt Landau. „Der Umgang mit alten Häusern hat mich immer schon fasziniert. Sie sind manchmal über Jahrhunderte gewachsen, jede Zeit hat ihre Spuren hinterlassen, was sie besonders interessant macht“, erklärt Mienhardt. „Als Denkmalpfleger blickt man in die Vergangenheit wie ein Historiker, aber gleichzeitig auch in die Zukunft, da man das bauliche Erbe heutigen Standards annähern muss, wenn man es dauerhaft bewahren will.“
Gemeinsam mit seinen drei MitarbeiterInnen ist er Ansprechpartner bei allen Fragen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege in Konstanz.
Die Hauptaufgabe der städtischen Denkmalpflege ist die Erhaltung der originalen Bausubstanz und des historischen Erscheinungsbilds denkmalgeschützter Objekte. Das betrifft nicht nur einzelne Häuser. Die Konstanzer Altstadt einschließlich der Vorstadt Stadelhofen steht seit 1982 als Gesamtensemble unter Denkmalschutz. „Im Denkmalschutzgesetz gibt es drei Bedeutungskategorien für ein Kultur- bzw. Baudenkmal: die wissenschaftliche, die künstlerische und die heimatgeschichtliche. Kulturdenkmale erfüllen mindestens eine dieser Kategorien“, erläutert Frank Mienhardt. Bauliche Änderungen an denkmalgeschützten Objekten bedürfen der denkmalrechtlichen Genehmigung. Sie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Fachleuten der Landesdenkmalpflege. Eine Denkmalliste gibt Auskunft, welche Objekte darunterfallen. „Sie muss immer wieder aktualisiert werden, da Objekte hinzukommen oder in seltenen Fällen auch mal herausfallen“, informiert Mienhardt. Ob ein Objekt Denkmal ist, entscheidet die Landesdenkmalpflege.
Ein Schwerpunkt für Mienhardt und sein Team bildet die Beratung der Bauherren und Eigentümer, wie sie ihre Häuser und Wohnungen denkmalgerecht sanieren können. „Viele Eigentümer kommen direkt auf uns zu. Sie haben häufig ein großes Interesse an der Geschichte und am Erhalt ihrer Häuser.“ Die Baurechtsbehörde beteiligt die städtische Denkmalpflege formal bei Bauanträgen. Die Bauherrenwünsche sind recht unterschiedlich: Manchmal sollen nur Fassaden oder Türen erneuert werden. Dann gibt es aber auch Sanierungen von Grund auf. Nach einer Begehung vor Ort entscheidet die Untere Denkmalschutzbehörde, wie detailliert die für den Eigentümer verpflichtende Bauaufnahme sein muss und stellt den Kontakt zu den Fachreferenten im Landesamt für Denkmalpflege her. „Die Bauaufnahme beinhaltet häufig auch eine Bauforschung durch Wissenschaftler und Restauratoren.“ Erst nach diesen Untersuchungen stellen sich die Qualitäten eines Gebäudes heraus. Denn manchmal sind Wandmalereien unter Verschalungen verschwunden, Original-Türen auf dem Dachboden ausgelagert worden. Neben der Ausstattung wird auch die Konstruktion von Gebäuden erfasst. So hat die Tragwerksplanung eine Grundlage, welche Bauteile intakt sind und welche repariert werden müssen. Die anschließende Planung muss die Untere Denkmalschutzbehörde denkmalschutzrechtlich genehmigen. „Wir lehnen Umbauten oder funktionelle Umnutzungen auch ab, wenn sie zu stark in die historische Substanz und das Erscheinungsbild eingreifen. Neben der Beratung haben wir auch hoheitliche Funktionen im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes inne“, erklärt Mienhardt. Für die Förderung von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen steht dem Denkmalpfleger ein kleines Budget zur Verfügung. Wichtiger ist aber, dass die Untere Denkmalschutzbehörde die Steuerbescheinigungen für Denkmaleigentümer ausstellt. „Das kommt einer indirekten Förderung gleich, die auf 12 Jahre verteilt ist.“ Weitere Fördermöglichkeiten bestehen beim Land oder über Stiftungen.
Ein zentrales Projekt der Denkmalbehörde ist – in Kooperation mit der Landesdenkmalpflege – die Erstellung eines denkmalpflegerischen Werteplans für die Konstanzer Altstadt. In ihm wird die bau- und stadtbaugeschichtliche Überlieferung anschaulich und im räumlichen Zusammenhang aufgezeigt. Der Werteplan soll allen Akteuren ein transparentes Fachplanungsinstrument an die Hand geben und auf die schützenswerten Stadträume, Bauten und Strukturen der mittelalterlich geprägten Altstadt aufmerksam machen. Informationen über das bauliche Erbe sollen so frühzeitig in die verschiedenen Planungs- und Sanierungsprozesse einfließen. Dieses Ziel verfolgt Frank Mienhardt auch als Mitglied des Gestaltungsbeirats, wo er seine denkmalpflegerische Expertise einbringt. Um die Aufgaben des Denkmalschutzes einem größeren Kreis zu vermitteln, beteiligt sich die Untere Denkmalbehörde am deutschlandweiten Tag des offenen Denkmals. „Denkmale zu bewahren, schützt kulturelle Identität und hält Erinnerungen lebendig.“ Frank Mienhardt ist von Amts wegen außerdem Stiftungsrat bei der Stiftung Stadtbild. Aus den Mitteln der Stiftung werden vorbildliche Restaurierungen von historischen und stadtbildprägenden Gebäuden prämiert.