Samstagvormittag bis in den frühen Nachmittag sehr ruhig
Polizeipräsidium Konstanz zieht erste Zwischenbilanz zum Versammlungs- und Demonstrationsgeschehen am 3. Oktober
Für den 03. bis 04.10.2020 haben mehrere Interessengruppen und auch Privatpersonen zu Kundgebungen mit oder auch ohne Aufzüge im Stadtgebiet Konstanz zum Thema "Corona-Maßnahmen" aufgerufen. Hierbei wurden von den Initiatoren bei der Stadt Konstanz unterschiedliche Veranstaltungen, teils beginnend schon am Vormittag und dem frühen Nachmittag bis in die Abendstunden des Samstags mit verschiedenen Teilnehmerzahlen gemeldet. So auch eine "Menschenkette" um den Bodensee mit gemeldeten 15.000 Teilnehmern, sowie einer Abschlusskundgebung in Konstanz, mit von den Initiatoren angekündigten 4.500 Teilnehmern. Im Bereich Konstanz konnten bisher knapp tausend Personen festgestellt werden, die dem Aufruf zur Bildung einer "Menschenkette" folgten.
Aus polizeilicher Sicht verlief der heutige Samstagvormittag bis in den frühen Nachmittag sehr ruhig. Nur vereinzelt sammelten sich kleinere Gruppen mit unterschiedlichen Themen entsprechend den bei der Stadt Konstanz angemeldeten Initiativen oder Privatinitiatoren.
Einige der schon für die Vormittagsstunden angemeldeten Kundgebungen fanden - möglicherweise auch dem vormittags anhaltenden Regenwetter geschuldet - dagegen erst gar nicht statt. So auch eine Demonstration mit angemeldeten 5.000 Teilnehmern, die um 10 Uhr für den Bereich "Klein Venedig" und Stadtgarten angemeldet war.
Eine Gruppe mit rund 25 Radfahrern als Initiative gegen die sogenannten "Querdenker" machte sich von der Konstanzer Innenstadt in Richtung Seestraße auf. Auch hier waren wesentlich weniger Radler unterwegs, als bei der Stadt angemeldet.
Bisher gab es keine herausragenden Vorkommnisse bei den einzelnen Gruppierungen oder Zusammenstehenden. Lediglich zwei sogenannte Querdenker, die ohne das Tragen einer Maske eine Gaststätte betreten hatten, mussten dort des Hauses verwiesen werden.
Die Polizei erteilte gegen eine Person einen vorläufigen Platzverweis und schloss diesen zunächst von der Teilnahme an einer Kundgebung aus, nachdem der Mann sich nach der ersten Überprüfung vermeintlich nicht an Versammlungsgrundsätze hielt. Er führte augenscheinlich einen Gegenstand mit, welcher - so die erste Einschätzung - der Art nach zu Verletzungen an Personen führen kann und nach dem Versammlungsgesetz verboten ist. Im weiteren Verlauf der Überprüfung wurde dies jedoch nicht bestätigt und der Platzverweis wieder aufgehoben. Die Versammlung wurde fortgesetzt, jedoch aus Protest gegen den Platzverweis vorzeitig beendet.
Auch die Verkehrsbeeinträchtigungen hielten sich bislang absolut in Grenzen.