Freizeitanlagen

Spielplätze

Schiff und Klettergerüst am Spielpark Schänzle
Begehrt von den Kleinen am Spielpark Schänzle: Schiff und Klettergerüst

Spielplätze sind wichtige Orte der Erholung und Freizeit im Stadtraum. Sie bieten eine hohe Aufenthaltsqualität und Entwicklungsmöglichkeiten für die Kleinsten. 

Aufgrund dieser pädagogischen Bedeutung hat die Stadt ein besonderes Augenmerk darauf, ein zeitgemäßes und sicheres Angebot für Kinder und Jugendliche bereitzustellen.

Hier darf getobt werden:

  • 73 Spielplätze in Konstanz mit 40 Sandkästen und 9 Wasserpumpen
  • 13 Bolzplätze
  • 4 Skateanlagen
  • 2 Dirtbike-Anlagen

Öffentliche Grillplätze

Grillstelle am Bismarckturm
Grillstelle am Bismarckturm

Insgesamt 15 öffentliche Grillstellen wurden in Konstanz und in den Ortsteilen eingerichtet. 

Hier ist das Grillen für alle erlaubt, es gilt aber, ein paar Regeln einzuhalten. Diese sind in der Benutzungssatzung (673 KB) und in der Umweltschutz- und Polizeiverordnung (176 KB) festgehalten.

Die Grillplätze stehen allen in gleichem Maße zur Verfügung. Die Benutzung kann vorübergehend eingeschränkt werden, wenn zum Beispiel eine Reinigung durch die Technischen Betriebe oder die Bauhöfe ansteht oder Waldbrandgefahr herrscht. Gegrillt werden darf generell zwischen 8 Uhr morgens und 24 Uhr nachts. Dabei ist die Nachtruhe ab 22 Uhr zu beachten. Eine Ausnahme sind die Grillplätze Brandberg, Tabor und Ulmisried, denn hier gibt es keine zeitliche Nutzungseinschränkung. 

Von der Holzwahl bis zur Müllentsorgung

Wer mit Holz grillen möchte, sollte auf der Grillvorrichtung nur unbehandeltes und gut abgelagertes Feuerholz verwenden. Nur in der Grillzone im Herosé-Park darf kein offenes Holzfeuer entfacht werden. Bei Holzfeuern bitte darauf achten, dass die Größe des Feuers der Grillstelle angemessen ist. Brennholz und Holzkohle darf nur mit geeigneten Zündhilfen, wie Grillanzünder oder Pasten, in Brand gesetzt werden. Kindern bis zum 14. Lebensjahr ist das Entzünden eines Feuers nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.

Die Grillplätze sind pfleglich zu benutzen und sauber zu halten. Auch die benachbarten Grundstücke dürfen nicht verunreinigt werden. Anfallender Müll ist zu entsorgen oder wieder mitzunehmen. Die Ascheimer am Grillplatz sind ausschließlich für die Entsorgung der erkalteten Asche- und Grillkohlereste zu verwenden. Die Feuerstelle darf erst nach völligem Erlöschen des Feuers verlassen werden.

Das Übernachten und Lagern sowie das Aufstellen von Zelten, Wohnwägen o.ä. sind nicht gestattet. Generell dürfen die Grillplätze nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden und auch die Nutzung von Stromaggregaten oder Lautsprechern ist nicht erlaubt. Mitgebrachte Hunde sind anzuleinen.

Die Benutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für Beschädigungen und Verluste an den Einrichtungen haften die Nutzer, sofern diese in Zusammenhang mit der Benutzung verursacht wurden. Schäden sind dem Amt für Stadtplanung und Umwelt unverzüglich mitzuteilen. Zum Schutz öffentlicher Anlagen und der Ufer ist es verboten, außerhalb der offiziellen Grillstellen zu grillen oder Feuer zu machen.