Trauungen im Rathaus

Das sind die aktuell geltenden Corona-Regeln:

Die Anzahl der teilnehmenden Personen bei Trauungen im Rathaus ist aktuell auf 12 Personen begrenzt. Es können neben dem Brautpaar also noch zehn weitere Gäste, wie Trauzeugen, Familienangehörige, Kinder oder Dolmetscher hinzukommen. Da es sich bei einer Trauung um keine private Zusammenkunft handelt, zählen auch Genesene, Geimpfte und Getestete zu den 12 Personen dazu. Ein Sektempfang und/oder musikalische Ständchen im Rathausinnenhof ist weiterhin nicht möglich.
 
Aus Gründen einer möglichen COVID19-Kontaktverfolgung muss dem Standesamt vor der Trauung mitgeteilt werden, welche Personen abgesehen vom Brautpaar, an der Trauung teilnehmen werden. Zu diesem Zweck erhält das Brautpaar vor dem Trautermin eine Gästeliste vom Standesamt.
 
Alle teilnehmenden Gäste – ausgenommen sind das Brautpaar und der/ die StandesbeamtIn – müssen vom Betreten bis zum Verlassen des Trauzimmers einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die AHA- Regeln (Abstand, Hygiene und Alltagsmaske) sind entsprechend einzuhalten.

(Erstellt am 03. August 2021 13:50 Uhr / geändert am 04. August 2021 02:00 Uhr)