Grundschule im Wallgut

Verbesserung der Entfluchtung im Brandfall

Schulgebäude, Außenaufnahme

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass in Gebäuden mit besonderer Nutzung spätestens alle fünf Jahre eine Brandverhütungsschau durchgeführt wird. Zu diesen Gebäuden zählen beispielsweise Schulen, Krankenhäuser oder Versammlungsstätten. Im Zuge dieser Überprüfungen bessert auch Stadtverwaltung den Brandschutz an ihren Bestandsgebäuden immer wieder nach. Auch private Objekte, wie beispielsweise Tiefgaragen, werden aktuell durch externe Brandschutz-Sachverständige sowie durch das Baurechts- und Denkmalamt und die Feuerwehr begangen.


Ziel ist, den Ist-Stand zu prüfen und hierdurch notwendige Maßnahmen zu identifizieren, die zur Vermeidung von Bränden und weiteren Gefahren dienen. Warum das im Sinne der städtischen Daseinsvorsorge essentiell ist? Es geht um die Vorsorge, damit im Ernstfall eines Brandes bestenfalls alles gut geht.

Ein zweiter Fluchtweg für die oberen Stockwerke

Bei dieser turnusmäßigen Brandverhütungsschau wurde auch die Wallgutschule geprüft. Hierbei wurden Beanstandungen festgestellt, für die in Zusammenarbeit mehrerer städtischer Ämter Lösungen erarbeitet wurden.

Für einige Räume im Untergeschoss wurde inzwischen ein zweiter Rettungsweg über einen Fensterausstieg ertüchtigt. Außerdem braucht das mittig im Gebäude gelegene Treppenhaus einen zweiten Flucht- und Rettungswegweg. Das stellt sicher, dass die SchülerInnen in den Obergeschossen in einem vertretbaren Zeitfenster gerettet werden können. Der zweite Fluchtweg wird bis Ende Oktober 2024 provisorisch über Gerüste auf der Gebäudeseite zur Turnhalle hin realisiert werden. Eine endgültige Lösung soll – inklusive Planung und Baugesuch – im Lauf des nächsten Jahres umgesetzt werden.

(Erstellt am 18. Oktober 2024 11:59 Uhr / geändert am 18. Oktober 2024 12:01 Uhr)