Maßnahmen zur Lärmreduzierung am Herosé

Stadt Konstanz erlässt temporäre Polizeiverordnung zum Abspielen von Musik in Nähe von Wohngebäuden

Luftbild Konstanz

In den vergangenen Wochen hat sich der Herosé-Park an den Abenden zu einem hochfrequentierten Treffpunkt entwickelt – insbesondere seit der Corona-bedingten Schließung der Clubs und Diskotheken in Konstanz. Seither haben hier liegengebliebener Müll und Ruhestörungen massiv zugenommen.
 
Dem Gemeinderat hatte die Verwaltung zugesagt, die Möglichkeit eines Alkoholverbots im Herosé zu prüfen. Für den Erlass eines Alkoholkonsumverbotes ist es Voraussetzung, dass der betroffene Bereich ein sogenannter „Brennpunkt“ ist. Diese Einordnung richtet sich insbesondere nach der absoluten Anzahl alkoholbedingter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten innerhalb eines Jahres. Hier müssten mindestens 50 registrierte, also zur Anzeige gebrachte Fälle vorliegen. Die Zahlen wurden durch die Verwaltung nun geprüft. Im Herosé und den angrenzenden Bereichen wurden in diesem Jahr bisher lediglich 14 Straftaten und zwei Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht. Die rechtlichen Voraussetzungen für ein Alkoholverbot sind daher aktuell nicht gegeben.
 
Das Hauptproblem für die Anwohner ist aber vor allem der Lärm, der von den Feiernden ausgeht. Im Jahr 2020 ist die Polizei zu 56 Ruhestörungen in den Herosé und angrenzende Bereiche ausgerückt. Im Vergleich dazu waren es 42 Ruhestörungen im übrigen Stadtgebiet im selben Zeitraum. Die Stadt erlässt nun darum eine Polizeiverordnung, die das Abspielen von Musikgeräten wie Ghettoblastern bzw. das Verstärken der Musik aus Smartphones oder Vergleichbarem durch Bluetoothboxen, Lautsprecher etc. auf dem gesamten Gelände des Herosé-Parks sowie im übrigen öffentlichen Raum innerhalb eines Radius von 50 Metern um bewohnte Gebäude (Wohngebäude, Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, etc.) verbietet. Das unverstärkte Abspielen der Musik mit dem Handy ist dabei weiterhin erlaubt. Dieses Verbot gilt zunächst temporär für einen Monat zwischen 23 und 6 Uhr. Es tritt am morgigen Donnerstag, den 6. August in Kraft.
 
Diese Maßnahme ist ein Versuch, die Situation für die Anwohner zu verbessern. Sie wird auch vom Präventionsrat der Stadt unterstützt: „Die verschiedenen Möglichkeiten wurden intensiv diskutiert. Wir verstehen die Feierenden durchaus und wir gönnen ihnen Spaß und Musik. Aber wir müssen aufeinander Rücksicht nehmen und es gibt zum Feiern besser geeignete Orte in Konstanz“, so Gabriele Weiner und Manfred Hölzl vom Präventionsrat. So gilt das Verbot beispielsweise nicht auf dem Gelände von Klein Venedig, da es hier keine Wohnbebauung in der Nähe gibt. Zur Verbesserung der Infrastruktur werden auf dem Areal jetzt zwei Tischtennisplatten, Sitzgelegenheiten und ein Toilettenwagen aufgestellt, eine entsprechende Beleuchtung installiert und die Wiese gemäht.

(Erstellt am 05. August 2020 11:00 Uhr / geändert am 01. September 2020 17:35 Uhr)