Rücksichtnahme auf Wildtiere in der Winterzeit
LANDKREIS KONSTANZ – Zum Schutz der Wildtiere bittet die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Konstanz die Bevölkerung, während der Wintermonate in der Natur nur die ausgewiesenen Wege zu nutzen und Hunde an der Leine zu führen. Damit sollen Störungen und Übergriffe von freilaufenden und stöbernden Hunden auf Wildtiere verringert werden. Rückzugsorte von Wildtieren sind insbesondere Dickicht und großflächige Wiesengebiete.
In den Wintermonaten von Mitte Dezember bis Ende Februar sind Wildtiere wie z.B. das Rehwild oder Hasen in besonderer Art und Weise gefährdet. Wildtiere schränken in dieser Zeit ihre Nahrungsaufnahme ein, vermindern ihre Bewegungsaktivität und leben vor allem von angesammelten Fettreserven. Um diese Zeit zu überstehen, benötigen die Wildtiere vor allem Ruhe, um Energie zu sparen und sollten daher nicht unnötig gestört werden.
Gerade wenn sich Menschen, insbesondere Spaziergänger mit Hunden, abseits der vorgegebenen Wege bewegen, kann dies bei den Tieren Stress auslösen. Darüber hinaus veranlasst die Störung die Wildtiere zu weiten Fluchten, was zu einem schnelleren Verbrauch der Fettreserven führen kann.
Die Untere Jagdbehörde weist darauf hin, dass sich Hunde stets unter Einwirkung, das heißt in Sicht-, Hör- und Rufweite, ihres Halters befinden müssen. Die vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Innerhalb von bestimmten Naturschutzgebieten und städtischen Erholungsbereichen können weitergehende Regelungen wie beispielsweise eine Leinenpflicht gelten. Hier informieren in der Regel Schilder über die jeweiligen Bestimmungen vor Ort.