Straßenumbenennung 2025

Sachstand und weiteres Vorgehen

Straßenschild vor einer Hausfassade
Die Conrad-Gröber-Straße soll zukünftig Joseph-Picard-Straße heißen.

Der Gemeinderat hat im Juni 2023 beschlossen, die Franz-Knapp-Passage in Rathauspassage, die Otto-Raggenbass-Straße in Emma-Herwegh-Straße, die Conrad-Gröber-Straße in Joseph-Picard-Straße, die Felix-Wankel-Straße in Robert-Gerwig-Straße, die Werner-Sombart-Straße in Ralf-Dahrendorf-Straße und die Hindenburgstraße in Matthias-Erzberger-Straße umzubenennen. Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgt nun am 02.01.2025 auf der Website der Stadt Konstanz. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wird festgelegt, dass die Straßenumbenennungen zum 24.01.2025 als bekanntgegeben gelten. Dann kann binnen eines Monats Widerspruch erhoben werden. Die neuen Straßennamen sind erst nach Abschluss etwaiger Widerspruchsverfahren bestandskräftig.
 
Die Verwendung der neuen Straßennamen ist erst nach Eintritt der Bestandskraft der Umbenennungsentscheidung möglich und vorgesehen. Das wird frühestens am 25.02.2025 der Fall sein, da dann die Widerspruchsfrist abgelaufen sein wird. Frühestens ab diesem Zeitpunkt sollten Versicherungen, Freunde etc. informiert werden. AnliegerInnen erhalten zu gegebener Zeit noch ein entsprechendes Infoschreiben der Stadt. Hierin wird dann auch darüber informiert, ab wann z.B. die Personalausweise auf den neuen Straßennamen geändert werden können. Da aktuell nicht bekannt ist, ob und inwiefern Rechtsmittel eingelegt werden, kann dies von Straße zu Straße unterschiedlich sein. Auch nach Bestandskraft der Straßenumbenennung kann der alte Straßenname noch für eine Übergangszeit von sechs Monaten verwendet werden, so lange werden auch die alten Straßenschilder noch nicht abmontiert.
 
Auf die Zustellung der Wahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 hat das Umbenennungsverfahren keine Auswirkung.

(Erstellt am 13. Dezember 2024 14:45 Uhr / geändert am 19. Dezember 2024 16:57 Uhr)