Trainingsgebühren für den Erwachsenenbereich
in allen städtischen Sportanlagen ab 1. Januar 2025
Die Einführung der Trainingsgebühren für den Erwachsenenbereich in allen städtischen Sportanlagen (Gymnastik-, Turn-, Sport-, Mehrzweckhallen, Leichtathletikanlagen, Rasen- und Kunstrasenplätzen) wurde am 25.01.2024 vom Gemeinderat mit der Überarbeitung der Benutzungsgebührensatzung beschlossen.
Die Einführung der Trainingsgebühren war die (einzige) Maßnahme, welche im Rahmen der Haushaltskonsolidierung für den Sport beschlossen wurde. Die Umsetzung der neuen Gebührensatzung erfolgt zum 01.01.2025.
Trainingseinheiten im Aktiven Bereich werden mit einer Trainingsgebühr von 8 Euro pro Stunde (inklusive Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt.
Grundlage für eine Trainingseinheit bildet die für die jeweilige Sportart erforderliche Sportfläche im Wettkampfbetrieb. Trainieren mehrere Übungsgruppen parallel, wird die Trainingsgebühr pro Gruppe berechnet.