Was Brautpaare jetzt beachten müssen

Aktuelle Regeln für Trauungen im Konstanzer Rathaus

ein Blumenstrauß auf dem Tisch

Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bringt auch für Brautpaare Änderungen mit sich. Bei Eheschließungen ist die Anzahl der teilnehmenden Personen auf zehn zu beschränken. Es können daher neben dem Brautpaar noch acht weitere Gäste, Trauzeugen, Familienangehörige, Kinder oder ggf. Dolmetscher zugelassen werden. Da es sich bei einer Trauung nicht um eine private Zusammenkunft handelt, zählen Genesene und Geimpfte zu den zehn Personen dazu.
 
Vor der Trauung muss dem Standesamt mitgeteilt werden, wer, abgesehen vom Brautpaar, an der Trauung teilnehmen wird. Zu diesem Zweck überreicht das Standesamt dem Brautpaar vor dem Trautermin eine Gästeliste. So können im Falle einer bestätigten Covid-19-Erkrankung die jeweiligen Kontakte leichter nachverfolgt werden.
 
Alle teilnehmenden Gäste (Ausnahmen: das Brautpaar und der Standesbeamte / die Standesbeamtin) müssen vom Betreten bis zum Verlassen des Trauzimmers einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die „AHA“-Regeln (Abstand, Hygiene sowie Alltagsmaske) müssen eingehalten werden. Ein Sektempfang und/oder musikalische Ständchen im Rathaushof sind weiterhin noch nicht möglich.

(Erstellt am 20. Mai 2021 13:17 Uhr / geändert am 20. Mai 2021 13:19 Uhr)