Lockerungen an der Grenze
Lösungen für Paare ohne Trauschein und Kleingärtner
Die gegenseitige Einreise zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich wird wieder erlaubt für Personen, die ihre Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder ihre Verwandten besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilnehmen wollen. Das Gleiche gilt für Besitzer von selbst genutzten Liegenschaften und Schrebergärten sowie von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen. Ebenso dürfen Personen einreisen, die Tiere versorgen müssen. Die Lockerungen treten in der Nacht von Freitag, 15. Mai, auf Samstag 16. Mai 2020, um Mitternacht in Kraft.
„Ich freue mich riesig über diese positive Entwicklung und danke allen, die sich dafür eingesetzt haben“, erklärt Oberbürgermeister Uli Burchardt. Zugleich appelliert er an die Grenzgänger, die Regeln zu beachten und einzuhalten. Personen, die zum Kreis der Begünstigten zählen, müssen eine Selbstdeklaration ausfüllen und beim Grenzübertritt mitführen. Die Kleingärtner müssen zusätzlich den Pachtvertrag des Kleingartens dabei haben. Wer die Selbstdeklaration missbräuchlicht nutzt, wird geahndet. Alle anderen Einreisebeschränkungen bleiben vorerst in Kraft.
Hier geht es zum Download für die Selbstdeklaration: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/news/2020/2020-05-15.html
Die Lockerungen an der Grenze, so das Schweizer Staatssekretariat für Migration, sind Dank der positiven Entwicklung der pandemischen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus und der stark zurückgegangenen Ansteckungszahlen in Deutschland, Österreich und die Schweiz möglich geworden.