Schul- und Kitaschließung ab Freitag
Eine Information des Landratsamtes Konstanz
Ab Freitag, 30. April 2021, ist wegen Überschreitens der Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinander folgenden Tagen die Durchführung von Präsenzunterricht für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen sowie die Durchführung von Präsenzbetrieb für Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte und erlaubnispflichtige Kindertagespflege untersagt.
Dies ergibt sich aus der neuen Bundesregelung im Infektionsschutzgesetz, § 28b Abs. 3 IfSG.
Das Landratsamt Konstanz hat heute die Überschreitung der Inzidenzen öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist einsehbar auf der Seite des Landratsamtes Konstanz unter www.LRAKN.de/bekanntmachungen. Die verschärfenden Maßnahmen gelten dann zwei Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung, also ab Freitag, 30. April 2021.