Hier (118 KB) finden Sie unsere aktuelle Anzeige "WahlhelferIn werden"

Vielen Dank für Ihr Interesse, sich aktiv an einer Wahl zu beteiligen und Demokratie zu leben.

Aufgaben des Wahlvorstandes in einem Urnenwahlbezirk

(Stv.) WahlvorsteherIn - Leitung des Wahlvorstandes
· Verpflichtung der Mitglieder zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit
· Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
· Leitung der Stimmabgabe und der -auszählung
· finaler Entscheidungsträger bei Rückfragen im und um das Wahllokal
· Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
· Übermittlung der Schnellmeldungen um 12:00 Uhr
· Übermittlung der Ergebnisse nach der Stimmauszählung
· Abschluss der Niederschrift
· Abgabe der Unterlagen

(Stv.) SchriftführerIn
· Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grundlage des Wählerverzeichnisses
· Vermerk über die Teilnahme an der Wahl im Wählerverzeichnis
· Annahme der Wahlscheine
· Ausfüllen der Niederschrift (Wahlhandlung sowie Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses)

BeisitzerIn
· Prüfung anhand der Wahlbenachrichtigung, ob Wähler im richtigen Wahllokal ist
· Ausgabe der Stimmzettel
· ggfs. Hilfestellung bei WählerInnen mit Behinderung

Gemeinsame Aufgaben des gesamten Wahlvorstandes
· Überwachung der Wahlhandlung im allgemeinen
· Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung der Wählenden
· Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und der Stimmen
· Zählung der Wähler und der Stimmen
· Feststellung des Wahlergebnisses
·Verpacken aller Unterlagen nach Abschluss

Aufgaben des Wahlvorstandes in einem Briefwahlbezirk

(Stv.) WahlvorsteherIn - Leitung des Briefwahlvorstandes
· Verpflichtung der Mitglieder zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit
· Verteilung der Aufgaben der Mitglieder des Briefwahlvorstandes
· Eröffnung und Beendigung der Briefwahlhandlung
· Leitung der Stimmauszählung
· Bekanntgabe von Entscheidungen
· Übermittlung der Ergebnisse nach der Stimmauszählung
· Abschluss der Niederschrift
· Abgabe der Unterlagen

(Stv.) SchriftführerIn
· Prüfung der Wahlscheine anhand des Negativverzeichnisses
· Ausfüllen der Niederschrift (Wahlhandlung sowie Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses)

BeisitzerIn
· Öffnen der Wahlbriefe
· Öffnen der Stimmzettelumschläge
· Sortierung und Zählung der Stimmzettel

Gemeinsame Aufgaben des gesamten Briefwahlvorstandes
· Zählung mit anschließender Öffnung der ungeöffneten Wahlbriefe
· Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung von Wahlbriefen
· Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und der Stimmen
· Zählung der Wähler und der Stimmen
· Feststellung des Wahlergebnisses
· Verpacken aller Unterlagen nach Abschluss

Aktuelle Entschädigung für WahlhelferInnen

Funktion Entschädigung Alternative für Städtische Bedienstete +
(Stv.) WahlvorsteherIn 100,00 € 70,00 € 1 Tag Sonderurlaub
(Stv.) SchriftführerIn 70,00 € 45,00 € 1 Tag Sonderurlaub
BeisitzerIn 60,00 € 35,00 € 1 Tag Sonderurlaub

Jetzt als WahlhelferIn vormerken lassen!

Die Bundestagswahl findet voraussichtlich am Sonntag, den 23. Februar 2025 statt.

Über dieses Formular werden Sie in unsere Wahlhelfer-Datenbank aufgenommen. Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung weisen wir Sie bereits jetzt darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, Ihr Amt unparteiisch wahrzunehmen und Verschwiegenheit über die Angelegenheiten zu wahren, die Ihnen durch die Tätigkeit bekannt geworden sind. Sie können dieses Amt nur ablehnen, wenn Sie einen wichtigen Grund dafür haben (siehe denen in § 9 der BWO angegebenen Gründen).

Daher gilt: Im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Wer ohne wichtigen Grund ein Wahlehrenamt ablehnt oder sich ohne genügende Entschuldigung den Pflichten eines solchen entzieht, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden (§ 49a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BWG).
 
Rechtsgrundlagen:11 Satz 3 des Bundeswahlgesetzes sowie §§ 9 bis 11 der Bundeswahlordnung in ihrer derzeit gültigen Fassung.
 
Herzlichen Dank für Ihre Einsatzbereitschaft!

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